Grundsteuer (Grundsteuerreform)

Das Grundsteuerrecht musste aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundlegend überarbeitet werden. Die bundesweite Grundsteuerreform wird zwar erst 2025 wirksam; Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien und Grundstücken können sich aber nicht zurücklehnen, denn sie müssen sicherstellen, dass sie über die Daten, die an die Finanzbehörde gemeldet werden, digital verfügen.
Das Land NRW wird die vom Bund beschlossenen neuen Regelungen übernehmen. Es möchte bei der Zusammenstellung der digitalen Daten behilflich sein und z. B. eine spezielle Onlineplattform einrichten; bislang existiert diese jedoch noch nicht. Zudem ist noch unklar, wie die Kommunen künftig die Grundsteuerhebesätze gestalten.

Das Finanzministerium des Landes NRW hat ein Merkblatt zur Information von Unternehmen zur Grundsteuerreform erstellt. Dies kann hier abgerufen werden: Merkblatt "Information für Unternehmen zur Grundsteuerreform"